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freistellungsverfahren

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freistellungsverfahren [2020-01-21 16:03] bafoeginifreistellungsverfahren [2021-04-14 18:15] bafoegini
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 Bei Einkommenserhöhungen, durch die die Summe des [[einkommensbegriff|anrechenbaren Einkommens]] den persönlichen Freibetrag (inklusive aller gewährten Schonbeträge) übersteigt, wird der ergangene Bescheid durch das Bundesverwaltungsamt vom Beginn des Monats an geändert, in dem die Einkommenserhöhung eingetreten ist. Die Freistellung kann dann ganz oder teilweise wegfallen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine andere ausschlaggebende Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse den persönlichen Freibetrag (durch Wegfall eines gewährten Schonbetrages) vermindert und so die Summe des anrechenbaren Einkommens den persönlichen Freibetrag übersteigt. Bei Einkommenserhöhungen, durch die die Summe des [[einkommensbegriff|anrechenbaren Einkommens]] den persönlichen Freibetrag (inklusive aller gewährten Schonbeträge) übersteigt, wird der ergangene Bescheid durch das Bundesverwaltungsamt vom Beginn des Monats an geändert, in dem die Einkommenserhöhung eingetreten ist. Die Freistellung kann dann ganz oder teilweise wegfallen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine andere ausschlaggebende Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse den persönlichen Freibetrag (durch Wegfall eines gewährten Schonbetrages) vermindert und so die Summe des anrechenbaren Einkommens den persönlichen Freibetrag übersteigt.
  
-Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein //anrechenbares// Einkommen über der Summe von 1.225 EUR (ggf. plus Schonbeträge) liegt. Das BVA reagiert mit nach unten abgestuften Raten, wenn das ermittelte Einkommen nur knapp über deinem Freibetrag liegt.+Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein //anrechenbares// Einkommen über der Summe von 1.260 EUR (ggf. plus Schonbeträge) liegt. Das BVA reagiert mit nach unten abgestuften Raten, wenn das ermittelte Einkommen nur knapp über deinem Freibetrag liegt.
  
-//Beispiel:// Sofern für dich nur der Freibetrag von 1.225 EUR gelten und dein //anrechenbares// Einkommen zur Zeit 1.295 EUR betragen würde, wäre deine monatliche Rückzahlungsrate auf 70 EUR festzusetzen.+//Beispiel:// Sofern für dich nur der Freibetrag von 1.260 EUR gelten und dein //anrechenbares// Einkommen zur Zeit 1.320 EUR betragen würde, wäre deine monatliche Rückzahlungsrate auf 60 EUR festzusetzen.
  
 Die Freistellung kann //jederzeit// während der Tilgung formlos beantragt werden. Sie wird seit 1991 gegebenenfalls auch rückwirkend für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat gewährt. Wer in dieser Zeit vorsorglich Raten überwiesen hatte, bekommt sein Geld zurück. Nach Ablauf des Freistellungszeitraumes muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn eine weitere Freistellung erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn sich an deinen Einkommensverhältnissen zwischenzeitlich nichts geändert hat. Die Freistellung kann //jederzeit// während der Tilgung formlos beantragt werden. Sie wird seit 1991 gegebenenfalls auch rückwirkend für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat gewährt. Wer in dieser Zeit vorsorglich Raten überwiesen hatte, bekommt sein Geld zurück. Nach Ablauf des Freistellungszeitraumes muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn eine weitere Freistellung erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn sich an deinen Einkommensverhältnissen zwischenzeitlich nichts geändert hat.
  
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freistellungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023-02-16 18:52 von bafoegini

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