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freistellungsverfahren

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freistellungsverfahren [2019-10-20 01:54] bafoeginifreistellungsverfahren [2019-10-20 13:50] bafoegini
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 BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, zurückzuzahlen. Zeiten der Freistellung hemmen den Ablauf dieser Rückzahlungsfrist ([[Tilgungszeitraum]] bei AltschuldnerInnen vor September 2019: 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung), sodass DarlehensnehmerInnen während der Inanspruchnahme der Freistellung keine Erhöhung ihrer monatlichen Rückzahlungsraten droht.((Allerdings verkürzt eine länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen //kann//. Quasi reicht die Zeit dann nicht mehr (bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehensschuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen. Manche von uns kennen das bereits: wenn sie mehr als 105 EUR als monatliche Darlehensrate zurückzuzahlen haben/hätten (wie auch im Freistellungsbescheid für die verbleibende Restschuld gemäß //Tilgungsplan// aufgeführt wird).)) BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, zurückzuzahlen. Zeiten der Freistellung hemmen den Ablauf dieser Rückzahlungsfrist ([[Tilgungszeitraum]] bei AltschuldnerInnen vor September 2019: 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung), sodass DarlehensnehmerInnen während der Inanspruchnahme der Freistellung keine Erhöhung ihrer monatlichen Rückzahlungsraten droht.((Allerdings verkürzt eine länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen //kann//. Quasi reicht die Zeit dann nicht mehr (bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehensschuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen. Manche von uns kennen das bereits: wenn sie mehr als 105 EUR als monatliche Darlehensrate zurückzuzahlen haben/hätten (wie auch im Freistellungsbescheid für die verbleibende Restschuld gemäß //Tilgungsplan// aufgeführt wird).))
  
-Der Antrag auf Freistellung wird (mit den [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Freistellung-Stundung/freistellung-stundung_node.html#doc410300bodyText2|erforderlichen Belegen]) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt (auch der [[https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/einkommensermittlungsbogen.pdf?__blob=publicationFile&v=1|Einkommensermittlungsbogen]] soll vollständig ausgefüllt werden). Maßgeblich ist **nur** das tatsächliche oder geschätzte **Einkommen im Monat der Antragstellung**. Die Angaben müssen (nach einer Gesetzesänderung 2019) **nachgewiesen** werden, was auch noch nachträglich erfolgen kann.+Der Antrag auf Freistellung wird (mit den [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Freistellung-Stundung/freistellung-stundung_node.html#doc410300bodyText2|erforderlichen Belegen]]) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) gestellt (auch der [[https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/einkommensermittlungsbogen.pdf?__blob=publicationFile&v=1|Einkommensermittlungsbogen]] soll vollständig ausgefüllt werden). Maßgeblich ist **nur** das tatsächliche oder geschätzte **Einkommen im Monat der Antragstellung**. Die Angaben müssen (nach einer Gesetzesänderung 2019) **nachgewiesen** werden, was auch noch nachträglich erfolgen kann.
  
 Letztlich entscheidend sind die Feststellungen in den Einkommensteuerbescheiden. Bei schwankendem Einkommen fordert das BVA nachträglich Steuerbescheide zur Überprüfung der gemachten Angaben an - oft auch noch Jahre nach dem jeweiligen Freistellungszeitraum. Letztlich entscheidend sind die Feststellungen in den Einkommensteuerbescheiden. Bei schwankendem Einkommen fordert das BVA nachträglich Steuerbescheide zur Überprüfung der gemachten Angaben an - oft auch noch Jahre nach dem jeweiligen Freistellungszeitraum.
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 Die Freistellung kann //jederzeit// während der Tilgung formlos beantragt werden. Sie wird seit 1991 gegebenenfalls auch rückwirkend für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat gewährt. Wer in dieser Zeit vorsorglich Raten überwiesen hatte, bekommt sein Geld zurück. Nach Ablauf des Freistellungszeitraumes muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn eine weitere Freistellung erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn sich an deinen Einkommensverhältnissen zwischenzeitlich nichts geändert hat. Die Freistellung kann //jederzeit// während der Tilgung formlos beantragt werden. Sie wird seit 1991 gegebenenfalls auch rückwirkend für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat gewährt. Wer in dieser Zeit vorsorglich Raten überwiesen hatte, bekommt sein Geld zurück. Nach Ablauf des Freistellungszeitraumes muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn eine weitere Freistellung erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn sich an deinen Einkommensverhältnissen zwischenzeitlich nichts geändert hat.
  
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freistellungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023-02-16 18:52 von bafoegini

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