freistellungsverfahren
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===== 3.4.3 Das Freistellungsverfahren ===== | ===== 3.4.3 Das Freistellungsverfahren ===== | ||
- | Die Freistellung bedeutet keinen Erlass der Raten, sondern eine zinslose Verschiebung der Rückzahlung bei gleichbleibender Ratenhöhe. Sie soll laut gegenwärtiger Rechtslage längstens für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren gewährt werden. | + | Die Freistellung |
- | Seit vielen | + | Sie sollte laut Rechtslage bis September 2019 längstens für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren |
BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, | BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, | ||
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Die Freistellung kann // | Die Freistellung kann // | ||
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freistellungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023-02-16 18:52 von bafoegini