freistellungsverfahren
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freistellungsverfahren [2019-04-29 12:15] – bafoegini | freistellungsverfahren [2019-08-11 09:38] – bafoegini | ||
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===== 3.4.3 Das Freistellungsverfahren ===== | ===== 3.4.3 Das Freistellungsverfahren ===== | ||
- | Die Freistellung bedeutet keinen Erlass der Raten, sondern eine zinslose Verschiebung der Rückzahlung bei gleichbleibender Ratenhöhe. Sie soll laut gegenwärtiger Rechtslage längstens für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren gewährt werden. | + | Die Freistellung bedeutet keinen Erlass der Raten, sondern eine zinslose Verschiebung der Rückzahlung bei gleichbleibender Ratenhöhe |
- | Seit vielen | + | Sie sollte laut Rechtslage bis September 2019 längstens für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren |
BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, | BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, | ||
- | Ist der Antrag auf Freistellung gestellt, verschickt das Bundesverwaltungsamt (BVA) in der Regel einen Einkommensermittlungsbogen, | + | Ist der Antrag auf Freistellung gestellt, verschickt das Bundesverwaltungsamt (BVA) in der Regel einen Einkommensermittlungsbogen, |
Letztlich entscheidend sind die Feststellungen in den Einkommensteuerbescheiden. Bei schwankendem Einkommen fordert das BVA nachträglich Steuerbescheide zur Überprüfung der gemachten Angaben an - oft auch noch Jahre nach dem jeweiligen Freistellungszeitraum. | Letztlich entscheidend sind die Feststellungen in den Einkommensteuerbescheiden. Bei schwankendem Einkommen fordert das BVA nachträglich Steuerbescheide zur Überprüfung der gemachten Angaben an - oft auch noch Jahre nach dem jeweiligen Freistellungszeitraum. | ||
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Die Freistellung wird per Bescheid in der Regel für ein Jahr gewährt. Gegen den Freistellungsbescheid kann innerhalb eines Monates nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. | Die Freistellung wird per Bescheid in der Regel für ein Jahr gewährt. Gegen den Freistellungsbescheid kann innerhalb eines Monates nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. | ||
- | Einkommenserhöhungen während des Freistellungszeitraumes sollen dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich mitgeteilt werden, eine Verletzung dieser Pflicht kann vom BVA als Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 1 Darlehensverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden. | + | Einkommenserhöhungen während des Freistellungszeitraumes sollen dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich mitgeteilt werden, eine Verletzung dieser Pflicht kann vom BVA als Ordnungswidrigkeit nach § 14 Darlehensverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden. |
Falls für den Ehegatten und/oder ein Kind ein Schonbetrag angerechnet wurde, ist auch eine Einkommenserhöhung des Ehegatten bzw. des Kindes mitzuteilen. Ebenso sind auch alle anderen Änderungen der für die erfolgte Bewilligung einer Freistellung maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse dem BVA mitzuteilen. | Falls für den Ehegatten und/oder ein Kind ein Schonbetrag angerechnet wurde, ist auch eine Einkommenserhöhung des Ehegatten bzw. des Kindes mitzuteilen. Ebenso sind auch alle anderen Änderungen der für die erfolgte Bewilligung einer Freistellung maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse dem BVA mitzuteilen. | ||
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Bei Einkommenserhöhungen, | Bei Einkommenserhöhungen, | ||
- | Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein // | + | Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein // |
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freistellungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023-02-16 18:52 von bafoegini