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freistellungsverfahren

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freistellungsverfahren [2019-04-29 12:15] bafoeginifreistellungsverfahren [2019-04-29 12:15] bafoegini
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 Die Freistellung bedeutet keinen Erlass der Raten, sondern eine zinslose Verschiebung der Rückzahlung bei gleichbleibender Ratenhöhe. Sie soll laut gegenwärtiger Rechtslage längstens für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren gewährt werden. Die Freistellung bedeutet keinen Erlass der Raten, sondern eine zinslose Verschiebung der Rückzahlung bei gleichbleibender Ratenhöhe. Sie soll laut gegenwärtiger Rechtslage längstens für einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren gewährt werden.
  
-Seit vielen Jahren wissen wir aber: es ist nicht die Ausnahme, dass DarlehensnehmerInnen - auf ihren Antrag hin - mehr als zehn Jahre freigestellt werden. Die Freistellungszeiträume sind zudem oftmals länger als ein Jahr.\\ (Siehe dazu auch unseren {{ :onlinearchiv:10jahre.pdf |Flyer "10 Jahre"}}.)+Seit vielen Jahren wissen wir aber: es ist nicht die Ausnahme, dass DarlehensnehmerInnen - auf ihren Antrag hin - mehr als zehn Jahre freigestellt werden. Die Freistellungszeiträume sind zudem oftmals länger als ein Jahr. (Siehe dazu auch unseren {{ :onlinearchiv:10jahre.pdf |Flyer "10 Jahre"}}.)
  
 BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, zurückzuzahlen. Zeiten der Freistellung hemmen den Ablauf dieser Rückzahlungsfrist ([[Tilgungszeitraum]]: 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung), sodass DarlehensnehmerInnen während der Inanspruchnahme der Freistellung keine Erhöhung ihrer monatlichen Rückzahlungsraten droht.((Allerdings verkürzt eine länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen //kann//. Quasi reicht die Zeit dann nicht mehr (bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehensschuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen. Manche von uns kennen das bereits: wenn sie mehr als 105 EUR als monatliche Darlehensrate zurückzuzahlen haben/hätten (wie auch im Freistellungsbescheid für die verbleibende Restschuld gemäß //Tilgungsplan// aufgeführt wird).)) BAföG-Darlehen sind innerhalb von 20 Jahren, gerechnet ab Rückzahlungsbeginn, zurückzuzahlen. Zeiten der Freistellung hemmen den Ablauf dieser Rückzahlungsfrist ([[Tilgungszeitraum]]: 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung), sodass DarlehensnehmerInnen während der Inanspruchnahme der Freistellung keine Erhöhung ihrer monatlichen Rückzahlungsraten droht.((Allerdings verkürzt eine länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen //kann//. Quasi reicht die Zeit dann nicht mehr (bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehensschuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen. Manche von uns kennen das bereits: wenn sie mehr als 105 EUR als monatliche Darlehensrate zurückzuzahlen haben/hätten (wie auch im Freistellungsbescheid für die verbleibende Restschuld gemäß //Tilgungsplan// aufgeführt wird).))
freistellungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023-02-16 18:52 von bafoegini

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