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freistellung

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freistellung [2018-03-15 13:47] bafoeginifreistellung [2019-07-18 17:17] bafoegini
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 Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein //anrechenbares// Einkommen über der Summe von 1.145 EUR (ggf. plus Schonbeträge) liegt. Das BVA reagiert mit nach unten abgestuften Raten, wenn das ermittelte Einkommen nur knapp über deinem Freibetrag liegt. Beispiel: Sofern für dich nur der Freibetrag von 1.145 EUR gelten und dein //anrechenbares// Einkommen zur Zeit 1.195 EUR betragen würde, wäre deine monatliche Rückzahlungsrate auf 50 EUR festzusetzen. Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein //anrechenbares// Einkommen über der Summe von 1.145 EUR (ggf. plus Schonbeträge) liegt. Das BVA reagiert mit nach unten abgestuften Raten, wenn das ermittelte Einkommen nur knapp über deinem Freibetrag liegt. Beispiel: Sofern für dich nur der Freibetrag von 1.145 EUR gelten und dein //anrechenbares// Einkommen zur Zeit 1.195 EUR betragen würde, wäre deine monatliche Rückzahlungsrate auf 50 EUR festzusetzen.
  
-<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.08.2016//</fs>+Ab dem 01.09.2019 gelten im Rahmen der BAföG-Reform neue Regelungen zur verminderten Rate. 
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 +Eine verminderte Rate wird erst festgesetzt, wenn das Einkommen den Freibetrag um mindestens 42,00 EUR übersteigt. Bei einer Überschreitung um weniger als 42,00 EUR erfolgt eine volle Freistellung. 
 + 
 +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 15.07.2019//</fs>
  
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freistellung.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 23:00 von bafoegini

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