freistellung
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freistellung [2017-05-23 14:16] – bafoegini | freistellung [2019-07-18 17:17] – bafoegini | ||
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+ | ===== 3.4 Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung ===== | ||
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+ | Wenn dein im Sinne des BAföG **anrechenbares** Einkommen derzeit weniger als 1.145 EUR (ggf. plus [[schonbetraege|Schonbeträge]] für Angehörige) beträgt, kannst du **auf Antrag** eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a BAföG erreichen. Eine mögliche Freistellung ist ausschließlich von der Höhe deines Einkommens abhängig! Aus welchen Gründen du ansonsten nur wenig Geld zur Verfügung hast, ist demnach für die Freistellung unerheblich und muss dem BVA auch nicht mitgeteilt werden. | ||
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+ | Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein // | ||
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+ | Ab dem 01.09.2019 gelten im Rahmen der BAföG-Reform neue Regelungen zur verminderten Rate. | ||
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+ | Eine verminderte Rate wird erst festgesetzt, | ||
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freistellung.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 23:00 von bafoegini