Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


freistellung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
freistellung [2022-09-15 22:59] bafoeginifreistellung [2022-09-15 23:00] (aktuell) bafoegini
Zeile 3: Zeile 3:
 Wenn dein im Sinne des BAföG **anrechenbares** Einkommen derzeit weniger als 1.605 EUR (ggf. plus [[schonbetraege|Schonbeträge]] für Angehörige) beträgt, kannst du **auf Antrag** eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18a.html|§ 18a BAföG]] erreichen. Eine mögliche Freistellung ist ausschließlich von der Höhe deines Einkommens abhängig! Aus welchen Gründen du ansonsten nur wenig Geld zur Verfügung hast, ist demnach für die Freistellung unerheblich und muss dem BVA auch nicht mitgeteilt werden. Wenn dein im Sinne des BAföG **anrechenbares** Einkommen derzeit weniger als 1.605 EUR (ggf. plus [[schonbetraege|Schonbeträge]] für Angehörige) beträgt, kannst du **auf Antrag** eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach [[https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18a.html|§ 18a BAföG]] erreichen. Eine mögliche Freistellung ist ausschließlich von der Höhe deines Einkommens abhängig! Aus welchen Gründen du ansonsten nur wenig Geld zur Verfügung hast, ist demnach für die Freistellung unerheblich und muss dem BVA auch nicht mitgeteilt werden.
  
-Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein //anrechenbares// Einkommen über der Summe von 1.605 EUR (ggf. plus Schonbeträge) liegt. Das BVA reagiert mit nach unten abgestuften Raten, wenn das ermittelte Einkommen nur knapp über deinem Freibetrag liegt. Beispiel: Sofern für dich nur der Freibetrag von 1.605 EUR gelten und dein //anrechenbares// Einkommen zur Zeit 1.665 EUR betragen würde, wäre deine monatliche Rückzahlungsrate auf 60 EUR festzusetzen.+Ein Antrag auf Freistellung kann sich auch lohnen, wenn dein //anrechenbares// Einkommen über der Summe von 1.605 EUR (ggf. plus Schonbeträge) liegt. Das BVA reagiert mit **nach unten abgestuften Raten**, wenn das ermittelte Einkommen nur knapp über deinem Freibetrag liegt. Beispiel: Sofern für dich nur der Freibetrag von 1.605 EUR gelten und dein //anrechenbares// Einkommen zur Zeit 1.665 EUR betragen würde, wäre deine monatliche Rückzahlungsrate auf 60 EUR festzusetzen.
  
-Seit dem 01.10.2019 gelten neue Regelungen zur **verminderten Rate**:\\ Eine verminderte Rate wird erst festgesetzt, wenn das Einkommen den Freibetrag um mindestens 42,00 EUR übersteigt. Bei einer Überschreitung um weniger als 42,00 EUR erfolgt eine volle Freistellung (§ 18a Absatz 1 BAföG).+Seit dem 01.10.2019 gelten neue Regelungen zur **verminderten Rate**: Eine verminderte Rate wird erst festgesetzt, wenn das Einkommen den Freibetrag um mindestens 42,00 EUR übersteigt. Bei einer Überschreitung um weniger als 42,00 EUR erfolgt eine volle Freistellung (§ 18a Absatz 1 BAföG).
  
 <fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.10.2022//</fs> <fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.10.2022//</fs>
freistellung.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 23:00 von bafoegini

Driven by DokuWiki