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erlass

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erlass [2020-01-12 12:02] bafoeginierlass [2020-01-22 15:50] bafoegini
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   * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\   * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\
   * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\   * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\
-Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen!+Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! (Der uns bekannte "Rekord" zwischen Ausübung des Wahlrechts und Kooperationserlass-Bewilligung liegt bei nur drei Wochen!)
  
 Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert.
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 <WRAP center round important 80%> <WRAP center round important 80%>
-Aktuell: Wir bekamen Rückmeldungen, dass DarlehensnehmerInnen der Kooperationserlass verweigert wurde, weil sie Zeiträume von Stundungen gehabt hätten. Da die Betroffenen aber nie eine [[stundung|Stundung]] (sondern nur [[freistellung|Freistellungen]]) beantragt hatten, sind sie in den Widerspruch gegangen. Ergebnis derzeit noch offen.+Aktuell: Wir bekamen Rückmeldungen, dass DarlehensnehmerInnen der Kooperationserlass verweigert wurde, weil sie Zeiträume von Stundungen gehabt hätten. Da die Betroffenen aber nie eine [[stundung|Stundung]] (sondern nur [[freistellung|Freistellungen]]) beantragt hatten, sind sie in den Widerspruch gegangen. Ergebnisse: teilweise noch offen aber in einem Fall hat der Widerspruch Erfolg gehabt.
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 Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein. Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein.
  
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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