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erlass [2020-01-12 12:00] bafoeginierlass [2020-01-22 15:49] bafoegini
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-Hinweis: Da eine Freistellung von über 20 Jahren nach Ausübung des Wahlrechts zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung gestoppt wird, sollten dann auch alle offenen Zahlungsrückstände in diesem Vormonat beglichen worden sein,+//Hinweis:// Da eine Freistellung von über 20 Jahren nach Ausübung des Wahlrechts zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung gestoppt wird, sollten dann auch alle offenen Zahlungsrückstände in diesem Vormonat beglichen worden sein, weil dies eine Voraussetzung für den Kooperationserlass ist (siehe weiter unten).
  
 DarlehensnehmerInnen, die das Wahlrecht ausübten, bei denen aber **die 20 Jahre Rückzahlungszeitraum noch nicht erreicht sind**, bekommen (ob von der Rückzahlung freigestellt oder nicht) in dem Brief über die Bestätigung der Ausübung des Wahlrechts auch einen neuen Tilgungsplan übermittelt. Dort steht dann, was bis zum Ablauf der 20 Jahre gezahlt werden muss und ggf. wie lange eine Freistellung noch gilt. DarlehensnehmerInnen, die das Wahlrecht ausübten, bei denen aber **die 20 Jahre Rückzahlungszeitraum noch nicht erreicht sind**, bekommen (ob von der Rückzahlung freigestellt oder nicht) in dem Brief über die Bestätigung der Ausübung des Wahlrechts auch einen neuen Tilgungsplan übermittelt. Dort steht dann, was bis zum Ablauf der 20 Jahre gezahlt werden muss und ggf. wie lange eine Freistellung noch gilt.
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   * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\   * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\
   * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\   * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\
-Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen!+Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! (Der uns bekannte "Rekord" zwischen Ausübung des Wahlrechts und Kooperationserlass-Bewilligung liegt bei nur drei Wochen!)
  
 Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert.
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 Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein. Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein.
  
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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