erlass
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- | Hinweis: Da eine Freistellung von über 20 Jahren nach Ausübung des Wahlrechts zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung gestoppt wird, sollten dann auch alle offenen Zahlungsrückstände in diesem Vormonat beglichen worden sein, | + | //Hinweis:// Da eine Freistellung von über 20 Jahren nach Ausübung des Wahlrechts zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung gestoppt wird, sollten dann auch alle offenen Zahlungsrückstände in diesem Vormonat beglichen worden sein, weil dies eine Voraussetzung für den Kooperationserlass ist (siehe weiter unten). |
DarlehensnehmerInnen, | DarlehensnehmerInnen, | ||
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* Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | ||
* Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | ||
- | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! | + | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! |
Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
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Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https:// | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https:// | ||
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini