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erlass

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erlass [2019-11-25 15:32] bafoeginierlass [2019-12-08 13:49] bafoegini
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 Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen."
 </WRAP> </WRAP>
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 +DarlehensnehmerInnen, die das Wahlrecht ausübten, bei denen aber die 20 Jahre Rückzahlungszeitraum noch nicht erreicht sind, bekommen (ob von der Rückzahlung freigestellt oder nicht) in dem Brief über die Bestätigung der Ausübung des Wahlrechts auch einen neuen Tilgungsplan übermittelt. Dort steht dann, was bis zum Ablauf der 20 Jahre gezahlt werden muss und ggf. wie lange eine Freistellung noch gilt.
  
 Zum weiteren Ablauf siehe unten. Zum weiteren Ablauf siehe unten.
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 Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen!
  
-<WRAP center round tip 60%>+Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. 
 + 
 +<WRAP center round tip 80%>
 Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstand_%28Finanzwesen%29|Wikipedias Info]] hier der Hinweis, dass damit nur bereits fällig gewordene Zahlungen gemeint sind (//nicht:// Raten von deren Rückzahlung freigestellt wurde). Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstand_%28Finanzwesen%29|Wikipedias Info]] hier der Hinweis, dass damit nur bereits fällig gewordene Zahlungen gemeint sind (//nicht:// Raten von deren Rückzahlung freigestellt wurde).
  
 Manche Betroffene unterscheiden nicht zwischen [[stundung|Stundung]] (nach der BHO) und Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (nach BAföG) - das sind unterschiedliche Dinge! Manche Betroffene unterscheiden nicht zwischen [[stundung|Stundung]] (nach der BHO) und Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (nach BAföG) - das sind unterschiedliche Dinge!
 </WRAP> </WRAP>
- 
-Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. 
  
 ==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ====  ==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== 
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-<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 25.11.2019//</fs>+<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 08.12.2019//</fs>
  
 Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein. Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein.
  
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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