erlass
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erlass [2019-09-30 17:52] – bafoegini | erlass [2020-02-29 09:30] – bafoegini | ||
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* den sog. **77-Raten-Erlass**, | * den sog. **77-Raten-Erlass**, | ||
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+ | Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen): | ||
* den sog. **Kooperationserlass**, | * den sog. **Kooperationserlass**, | ||
* den sog. **Härtefallerlass**, | * den sog. **Härtefallerlass**, | ||
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- | Sehr wichtig hierzu der neue § 18 Absatz 12: | + | Die Bedingungen dafür finden sich im neuen § 18 Absatz 12: |
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==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ||
- | Voraussetzung für den Kooperationserlass ist, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es muss das Wahlrecht ausgeübt werden. | + | Voraussetzung für den Kooperationserlass ist, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es muss das **Wahlrecht** ausgeübt werden. Dafür steht nur der **Zeitraum September 2019 bis Februar 2020** |
- | * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | + | * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/**eingegangen** sein. |
- | * Die Erklärung muss schriftlich | + | * Die Erklärung muss schriftlich abgegeben werden |
- | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// | + | * Aber auch (nur) elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// |
{{ : | {{ : | ||
- | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. | + | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. |
- | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // | + | Wie schon in den vergangenen Jahrzehnten empfehlen wir bei Anträgen an das BVA per Brief die Form des Einschreibens **mit** Rückschein. |
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+ | Online-Ausübende sehen ihre Antragstellung {{ : | ||
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+ | <WRAP center round important 80%> | ||
+ | Seit 17. Februar bekommen wir Rückmeldungen, | ||
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+ | Wir wundern uns, warum der Webdesigner des BVA so etwas macht. | ||
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+ | Und inhaltlich gehen wir davon aus, dass die Ausübung des Wahlrechts nach § 66a Absatz 7 Satz 1 BAföG eine Entscheidung für das "neue Recht" darstellt. | ||
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+ | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // | ||
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+ | Es gilt ab Ausübung des Wahlrechts | ||
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+ | Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - reagiert das BVA mit einem postalisch versendeten Brief. | ||
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+ | Die Zustellung dieses Schreibens erfolgt - nach den uns bisher vorliegenden Rückmeldungen - teilweise erst nach einigen Wochen. Einige Betroffene haben aber auch nach zwei Monaten noch keine Antwort erhalten. | ||
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+ | Und **ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten**, wird die Freistellung | ||
<WRAP center round info 80%> | <WRAP center round info 80%> | ||
- | Ganz aktuell, hier ein Auszug aus der **Antwort des BVA** an einen Darlehensnehmer **nach der Ausübung des Wahlrechts**: | + | Hier ein Auszug aus der **Antwort des BVA** an einen Darlehensnehmer **nach der Ausübung des Wahlrechts**: |
"Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | "Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | ||
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Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." | ||
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+ | DarlehensnehmerInnen, | ||
Zum weiteren Ablauf siehe unten. | Zum weiteren Ablauf siehe unten. | ||
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Keine Änderung. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich. | Keine Änderung. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich. | ||
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+ | Hier ein Link zum BVA mit der [[https:// | ||
==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | ||
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* Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | ||
* Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | ||
- | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! | + | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! |
Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
+ | <WRAP center round tip 80%> | ||
+ | Manche Betroffene unterscheiden nicht zwischen [[stundung|Stundung]] (nach der BHO) und Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (nach BAföG) - das sind unterschiedliche Dinge! | ||
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+ | Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https:// | ||
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+ | Über Zahlungsrückstände kann die [[https:// | ||
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+ | <WRAP center round important 80%> | ||
+ | Spezialität: | ||
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==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | ==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | ||
- | Wer einen ablehnenden Bescheid zum Kooperationserlass erhält, kann **innerhalb eines Monats** nach Bekanntgabe dieses Bescheides einen Antrag auf Härtefall stellen. Das BVA prüft dann, ob die AntragstellerIn nur in geringfügigem Umfang gegen ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat. | + | Wer einen ablehnenden Bescheid zum Kooperationserlass erhält, kann **innerhalb eines Monats** nach Bekanntgabe dieses Bescheides einen Antrag auf Härtefall stellen |
+ | |||
+ | Das BVA gibt in einer Ablehnung eines Kooperationserlasses auch einen ' | ||
+ | |||
+ | Kurzum: wenn der Ablehnungsbescheid keine // | ||
Ein nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist insbesondere anzunehmen, wenn im gesamten Rückzahlungszeitraum(([[https:// | Ein nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist insbesondere anzunehmen, wenn im gesamten Rückzahlungszeitraum(([[https:// | ||
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* bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind). | * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind). | ||
- | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | + | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird auch der Antrag |
==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ||
- | Für alle, die einen Erlass endgültig/ | + | Für alle, die einen Erlass endgültig/ |
+ | ==== 3.5.2.7 Vorzeitige Ablösung ==== | ||
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+ | <WRAP center round help 90%> | ||
+ | Unklar ist uns: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, solange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, ein entsprechender Antrag für das "noch nicht fällige Darlehen" | ||
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+ | //Aber// da die vorzeitige Ablösung nur während des Tilgungszeitraumes möglich ist und dieser nach Ausübung des Wahlrechts auf 20 Jahre (" | ||
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- | <fs small>// | + | <fs small>// |
- | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns derzeit ausschließlich | + | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini