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   * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/eingegangen sein.   * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/eingegangen sein.
   * Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden.   * Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden.
-  * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http://bafoegonline.de/|BAföG-online]] abgegeben werden. Dazu ist die Einrichtung eines Accounts ("Online-Kontos") auf der BVA-Webseite(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_documents/leistungsangebot.html|Leistungsangebot von BAföG-online]], abgerufen am 01.08.2019)) erforderlich (eine E-Mail-Adresse ist Mindestvoraussetzung).(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_funcions/anleitungsmodul_bo-reg_tale.html|Anmeldung mit E-Mail und Kennwort]], abgerufen am 01.08.2019))\\ Für den nächsten Schritt ist auch das Geschäftszeichen beim BVA einzugeben.+  * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http://bafoegonline.de/|BAföG-online]] abgegeben werden. Dazu ist die Einrichtung eines Accounts ("Online-Kontos") auf der BVA-Webseite(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_documents/leistungsangebot.html|Leistungsangebot von BAföG-online]], abgerufen am 01.08.2019)) erforderlich (eine E-Mail-Adresse ist Mindestvoraussetzung).(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_funcions/anleitungsmodul_bo-reg_tale.html|Anmeldung mit E-Mail und Kennwort]], abgerufen am 01.08.2019)) Für den nächsten Schritt ist dann das Geschäftszeichen beim BVA einzugeben //(Abb.: Ausschnitt aus dem Online-Menü)//.
  
 {{ :wahlrecht-button.png?400 |}} {{ :wahlrecht-button.png?400 |}}
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 Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E.  Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. 
  
-Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich.\\ Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig (und über die fällig gewordene Restsumme wird //dann// hinsichtlich eines Erlasses beschieden). Zum weiteren Ablauf siehe unten.+Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG //möglich//.\\ Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig (und über die fällig gewordene Restsumme wird //dann// hinsichtlich eines Erlasses beschieden). Zum weiteren Ablauf siehe unten.
  
 **Ohne Ausübung des Wahlrechts?** **Ohne Ausübung des Wahlrechts?**
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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