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erlass

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erlass [2019-08-19 13:55] bafoeginierlass [2019-08-19 14:00] bafoegini
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 ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ====
  
-Voraussetzung für den Kooperationserlass ist, dass das BAföG-Darlehen vor 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990) und es muss das Wahlrecht ausgeübt werden. **Dafür steht nur der Zeitraum September 2019 bis Februar 2020 offen!**+Voraussetzung für den Kooperationserlass ist, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990)und es muss das Wahlrecht ausgeübt werden. **Dafür steht nur der Zeitraum September 2019 bis Februar 2020 offen!**
  
   * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/eingegangen sein.   * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/eingegangen sein.
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 ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ====  ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== 
  
-Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde und die Erlassmöglichkeiten in Anspruch genommen werden sollen, prüft das BVA //von Amts wegen// frühestens 20 Jahre nach dem [[Rückzahlungsbeginn]], ob ein Kooperationserlass gewährt werden kann.+Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurdeund die Erlassmöglichkeiten in Anspruch genommen werden sollen, prüft das BVA //von Amts wegen// frühestens 20 Jahre nach dem [[Rückzahlungsbeginn]], ob ein Kooperationserlass gewährt werden kann.
  
 Ein Kooperationserlass wird gewährt, wenn die/der DarlehensnehmerIn während des Rückzahlungszeitraumes ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist. Ein Kooperationserlass wird gewährt, wenn die/der DarlehensnehmerIn während des Rückzahlungszeitraumes ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist.
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 Ein nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist insbesondere anzunehmen, wenn im gesamten Rückzahlungszeitraum(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/26_BAfoeG_AendG/erlass-ordner/rueckzahlungszeitraum.html?nn=403442|BVA-Erläuterung/Fallbeispiele zum Rückzahlungszeitraum]], abgerufen am 01.08.2019))\\  Ein nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist insbesondere anzunehmen, wenn im gesamten Rückzahlungszeitraum(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/26_BAfoeG_AendG/erlass-ordner/rueckzahlungszeitraum.html?nn=403442|BVA-Erläuterung/Fallbeispiele zum Rückzahlungszeitraum]], abgerufen am 01.08.2019))\\ 
-  * **höchstens einmal Anschriftenermittlungskosten erhoben wurden** (das ist, wenn die DarlehensnehmerIn eine Namens- oder Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hatte und das BVA diese ermitteln mussten) +  * **höchstens einmal Anschriftenermittlungskosten erhoben wurden** (das ist, wenn die DarlehensnehmerIn eine Namens- oder Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hatte und das BVA diese ermitteln mussten), 
-  * **nie ein Bußgeld bestandskräftig festgesetzt wurde** (Bußgelder erhebt das BVA, wenn Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt wurden) +  * **nie ein Bußgeld bestandskräftig festgesetzt wurde** (Bußgelder erhebt das BVA, wenn Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt wurden), 
-  * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind)+  * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind).
  
 Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert.
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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