erlass
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**Ohne Ausübung des Wahlrechts? | **Ohne Ausübung des Wahlrechts? | ||
- | Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich. | + | Keine Änderung. |
==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini