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   * Auch elektronisch kann die Erklärung erst ab 01.09.2019 über [[http://bafoegonline.de/|BAföG-online]] abgegeben werden. Dazu ist die Einrichtung eines Accounts ("Online-Kontos") auf dieser BVA-Webseite(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_documents/leistungsangebot.html|Leistungsangebot von BAföG-online]], abgerufen am 01.08.2019)) erforderlich (eine E-Mail-Adresse wird nach heutigem Stand die Mindestvoraussetzung(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_funcions/anleitungsmodul_bo-reg_tale.html|Anmeldung mit E-Mail und Kennwort]], abgerufen am 01.08.2019)) dafür sein).   * Auch elektronisch kann die Erklärung erst ab 01.09.2019 über [[http://bafoegonline.de/|BAföG-online]] abgegeben werden. Dazu ist die Einrichtung eines Accounts ("Online-Kontos") auf dieser BVA-Webseite(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_documents/leistungsangebot.html|Leistungsangebot von BAföG-online]], abgerufen am 01.08.2019)) erforderlich (eine E-Mail-Adresse wird nach heutigem Stand die Mindestvoraussetzung(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_funcions/anleitungsmodul_bo-reg_tale.html|Anmeldung mit E-Mail und Kennwort]], abgerufen am 01.08.2019)) dafür sein).
  
-Nun ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich. Es gilt verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig. Zum weiteren Ablauf siehe unten.+Nun ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich. Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig. Zum weiteren Ablauf siehe unten.
  
 **Ohne Ausübung des Wahlrechts?** **Ohne Ausübung des Wahlrechts?**
  
-Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich.+Keine Änderung. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich.
  
 ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ====  ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== 
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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