erlass
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
erlass [2019-08-11 09:24] – bafoegini | erlass [2019-08-19 13:55] – bafoegini | ||
---|---|---|---|
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
* Auch elektronisch kann die Erklärung erst ab 01.09.2019 über [[http:// | * Auch elektronisch kann die Erklärung erst ab 01.09.2019 über [[http:// | ||
- | Nun ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich. Es gilt verbindlich, | + | Nun ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich. Es gilt ab Antragstellung |
**Ohne Ausübung des Wahlrechts? | **Ohne Ausübung des Wahlrechts? | ||
- | Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich. | + | Keine Änderung. |
==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini