Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


einkommensbegriff

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
einkommensbegriff [2019-07-18 17:07] bafoeginieinkommensbegriff [2019-07-18 17:10] bafoegini
Zeile 12: Zeile 12:
  
   * die **Sozialpauschale** (für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder teilweise auch Lebensversicherungen) in Höhe von   * die **Sozialpauschale** (für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder teilweise auch Lebensversicherungen) in Höhe von
-    * 21,% (höchstens 13.000 EUR) bei rentenversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen +    * 21,% (höchstens 14.600 EUR) bei rentenversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen 
-    * 37 % (höchstens 22.400 EUR) bei Selbständigen und Honorarkräften(("Nichtarbeitnehmer und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie Arbeitnehmer.")) +    * 37,7 % (höchstens 25.500 EUR) bei Selbständigen und Honorarkräften(("Nichtarbeitnehmer und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie Arbeitnehmer.")) 
-    * 15 % (höchstens 7.300 EUR) bei Beamten, Rentnern und Versorgungsempfängern(("Nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Personen im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit haben" und "Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind und sonstige nicht Erwerbstätige".))+    * 15,5 % (höchstens 8.500 EUR) bei Beamten, Rentnern und Versorgungsempfängern(("Nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Personen im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit haben" und "Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind und sonstige nicht Erwerbstätige".))
  
   * Einkommen-/Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie   * Einkommen-/Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie
Zeile 25: Zeile 25:
 Kindergeld zählt seit 1. April 2001 nicht mehr als Einkommen im Sinne des BAföG. Kindergeld zählt seit 1. April 2001 nicht mehr als Einkommen im Sinne des BAföG.
  
-<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.08.2016//</fs> +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.09.2019//</fs> 
  
 <fs small>//**[Historie]**\\  <fs small>//**[Historie]**\\ 
einkommensbegriff.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 22:46 von bafoegini

Driven by DokuWiki