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einfuehrung [2017-05-23 12:07] bafoeginieinfuehrung [2022-02-23 10:52] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +===== 1.1 Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung =====
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 +Als 1971 nach jahrzehntelangem Streit die staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) beschlossen wurde, ging es darum, sozial Schwächeren Chancengleichheit im Bildungswesen zu ermöglichen. Dieser Grundgedanke des "Kernstückes der Sozialpolitik im Bildungsbereich" (Björn Engholm, Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1981-82) wurde in den folgenden Jahren schrittweise ausgehöhlt, indem immer größere Anteile des BAföG als (zinsloses) Darlehen gewährt wurden. 1983 schließlich erfolgte die Umstellung auf Volldarlehen - gegen den Rat beinahe aller Verbände, Gewerkschaften, Schüler- und Studentenorganisationen, die vorher zu dieser Frage in einem Bundestags-Hearing angehört wurden.
 +
 +Aufgrund anhaltender Proteste, insbesondere der Kampagne "Amnestie der BAföG-Schulden" der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), einem Rechtsgutachten Prof. Dr. Fallers (1987), sowie dem Bericht des beim Bundesbildungsminister gebildeten Beirates für Ausbildungsförderung (1989), sah sich die Bundesregierung 1990 gezwungen, durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz die Förderung zu 50 Prozent wieder als Zuschuss zu gewähren. Die rückwirkende Abänderung der Volldarlehensregelung für davon betroffene BAföG-EmpfängerInnen erfolgte jedoch nicht; im Gegenteil wurde die Mindesthöhe der Rückzahlungsrate auf seinerzeit 200 DM angehoben.
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 +Mit Volldarlehen geförderte StudentInnen waren und sind benachteiligt gegenüber Student­Innen, die teilweise mit Zuschüssen gefördert wurden und daher nur einen Teil ihrer Förderung zurückzahlen müssen. Jedoch war und ist nicht ersichtlich, dass die wirtschaftliche oder studienmäßige Situation von BAföG-EmpfängerInnen zwischen 1983 und 1990 eine derartige Ungleichbehandlung hätte rechtfertigen können. Die Studienjahrgänge 1983 - 1990 sind somit Opfer eines willkürlichen Maßnahme-Gesetzes geworden.
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 +Diese nach unserer Ansicht nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung hat durch Zeitablauf nicht an Bedeutung verloren.
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 +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.04.2004//</fs>
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