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bundesverwaltungsamt

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bundesverwaltungsamt [2017-05-23 11:40] bafoeginibundesverwaltungsamt [2017-05-23 12:11] bafoegini
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 +===== 2.1 Das Bundesverwaltungsamt =====
 +
 +Für den Einzug und die Verwaltung deines BAföG-Darlehens ist das Bundesverwaltungsamt ([[http://www.bva.bund.de/|BVA]]) in Köln zuständig. Viele von uns erfuhren erstmals von der Existenz dieses Amtes, indem ihnen ein Bescheid über 50 DM (oder 25 EUR) zu zahlende Anschriftsermittlungskosten zugegangen war.
 +
 +DarlehensnehmerInnen sind nämlich auch bereits in der sogenannten Tilgungsvorphase (den Jahren vor dem Beginn der Rückzahlung) verpflichtet, eben jenem Bundesverwaltungsamt //jede// Änderung der Anschrift und/oder des Familiennamens mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht bleibt bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens bestehen!
 +
 +Vier Jahre und drei Monate nach dem Ende der Förderungshöchstdauer erhält jedeR von uns vom BVA ein umfangreiches Schreiben, das aus zwei rechtlich strikt voneinander zu trennenden Einzelbescheiden besteht:
 +
 +  * einem **Feststellungsbescheid**, der die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer feststellt, sowie
 +  * einem **Rückzahlungsbescheid** ("Tilgungsplan").
 +
 +Bei beiden Bescheiden beträgt die Widerspruchsfrist **einen Monat** nach Bekanntgabe.
 +
 +Der Feststellungsbescheid wird danach, auch fehlerhaft, **unanfechtbar!***
 +
 +Eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung wegen geringen Einkommens braucht hingegen erst beim tatsächlichen Rückzahlungsbeginn beantragt zu werden (vgl. 3.4).
 +
 +In jedem Fall solltest du aufmerksam das Kleingedruckte auf den Rückseiten deines Feststellungs-/Rückzahlungsbescheides lesen!
 +
 +Allgemein gilt für den Umgang mit dem BVA: Es sind höchst unterschiedliche Bearbeitungszeiten von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten üblich. Wir raten dir, alle Schreiben an das BVA per Einschreiben **//und//** Rückschein zu senden.
 +
 +Außerdem raten wir dir, immer den Briefumschlag mit Poststempel der Bescheide bzw. Schreiben des BVA aufzubewahren. Nach § 4 des Verwaltungszustellgesetzes ([[http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/index.html|VwZG]]) gilt ein Schriftstück drei Tage nach dem Absendetag als zugestellt, außer wenn es nachweisbar verspätet oder nicht zugestellt wurde. Gleiches gilt auch für Schreiben, die du versendest.
 +
 +----
 +<fs small>* Der Feststellungsbescheid setzte in früheren Jahren zudem Ausschlussfristen in Gang; nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe konnten diverse Anträge auf Teilerlass gestellt werden:\\
 +  - Teilerlass wegen überdurchschnittlicher Leistungen\\
 +  - Teilerlass wegen vorzeitigem Abschluss des Studiums\\
 +  - Teilerlass wegen behinderungsbedingtem Überschreiten der Förderungshöchstdauer\\
 +  - Teilerlass wegen [[http://www.das-neue-bafoeg.de/de/293.php|SED-Unrechts]]</fs>
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 +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 16.12.2012//</fs>
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 +<fs x-small>qsok✔</fs> 
  
bundesverwaltungsamt.txt · Zuletzt geändert: 2022-10-28 21:53 von bafoegini

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