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archiv_erlass

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archiv_erlass [2020-03-01 14:39] bafoeginiarchiv_erlass [2020-03-01 14:42] bafoegini
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-<WRAP center round important 50%><fc #ff0000>**Dies ist eine archivierte Seite, die den Stand der Infoseite zu Erlassmöglichkeiten am 29.02.2020 dokumentiert. Also bis zum Tag, als das Zeitfenster der Wahlrechtsoption sich wieder schloss.**</fc>+<WRAP center round important 60%><fc #ff0000>**__Dies ist eine archivierte Seite__, die den Stand der Infos zu Erlassmöglichkeiten am 29.02.2020 dokumentiert. Also nur bis zu dem Tag, als das Zeitfenster der Wahlrechtsoption sich wieder schloss.**</fc>
  
-**Die aktuelle Seite zu den Erlassmöglichkeiten findest Du [[erlass|hier]] (bitte anklicken)!**+**__Die aktuelle Seite__ zu Erlassmöglichkeiten findest Du [[erlass|hier]] (bitte anklicken)!**
 </WRAP> </WRAP>
  
-===== 3.5.2 Erlassmöglichkeiten (Archiv!) =====+===== 3.5.2 Erlassmöglichkeiten (Archivversion!) =====
  
 Im November 2018 teilte das [[wpde>Bundesbildungsministerium|Bundesbildungsministerium]] mit:\\ "Wer mit BAföG gefördert wurde, soll nicht lebenslange Schulden fürchten. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Dafür werden wir das bisherige System der Darlehensdeckelung((Nicht nur für die BAFOEGINI der Anlass der Vermutung, dass der Erlass nicht rückwirkend oder vielleicht nur für Darlehen nach dem BAföG von 2001 (damals: "Deckelung der Darlehensschuld bei 10.000 EUR") gelten solle; dazu auch unsere {{ :pm_bafoegini_2019-05-06.pdf |öffentliche Mitteilung }} vom Mai 2019. Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz ([[https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1048.pdf%27%5D__1563203336313|Text im Bundesgesetzblatt]]), verkündet am 15. Juli 2019, ist es dann doch noch anders gekommen.)) ändern: (...) Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen kann, dem wird die (Rest-)Schuld erlassen." Im November 2018 teilte das [[wpde>Bundesbildungsministerium|Bundesbildungsministerium]] mit:\\ "Wer mit BAföG gefördert wurde, soll nicht lebenslange Schulden fürchten. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Dafür werden wir das bisherige System der Darlehensdeckelung((Nicht nur für die BAFOEGINI der Anlass der Vermutung, dass der Erlass nicht rückwirkend oder vielleicht nur für Darlehen nach dem BAföG von 2001 (damals: "Deckelung der Darlehensschuld bei 10.000 EUR") gelten solle; dazu auch unsere {{ :pm_bafoegini_2019-05-06.pdf |öffentliche Mitteilung }} vom Mai 2019. Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz ([[https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1048.pdf%27%5D__1563203336313|Text im Bundesgesetzblatt]]), verkündet am 15. Juli 2019, ist es dann doch noch anders gekommen.)) ändern: (...) Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen kann, dem wird die (Rest-)Schuld erlassen."
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