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1983_-_1990

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 +===== 1.2 Volldarlehen 1983 - 1990 =====
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 +Bereits das vor 1983 aus haushaltspolitischen Erwägungen eingeführte Grunddarlehen bezeichnete einen ersten Schritt weg vom ursprünglichen Ziel der Chancengleichheit durch das BAföG und war rechtlich nicht ganz unbedenklich: Wirkte das Darlehen doch wie eine //besondere Sozialabgabe//, die nur vom Kreis der BAföG-EmpfängerInnen auf­zubringen war, nicht aber generell von allen, die die gleichen staatlichen Bildungseinrichtungen in Anspruch nahmen. Allerdings war der Anteil des Darlehens an der gesamten Förderung noch so gering, dass die positiven Auswirkungen des BAföG überwogen und viele eine geringfügige Verschuldung für ihre Ausbildung in Kauf nahmen.
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 +Dies änderte sich 1983 dramatisch mit der Umstellung des BAföG auf Volldarlehen: Viele Bildungswillige aus einkommensschwachen Familien wurden durch die Aussicht auf immense Schuldenberge vom Gang an die Hochschule abgehalten (vgl. 13. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, Bonn 1993).
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 +Offensichtlich ging es der CDUCSUFDP-Regierung unter Helmut Kohl bei der Umstellung des BAföG auf Volldarlehen darum, die Forderung nach 'Chancengleichheit für alle' anderen bildungspolitischen Vorstellungen unterzuordnen. Das Fehlen von 'Sozialklauseln', die eine besondere Behandlung im begründeten Einzelfall ermöglicht hätten, insbesondere für StudentInnen, die bereits vor der Umstellung auf Volldarlehen Leistungen nach dem BAföG erhalten haben, macht deutlich, dass ein sozial ausgewogener Übergang von Gesetzeslage zu Gesetz­eslage nicht angestrebt wurde.
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 +Die damalige Bundesregierung begründete die Umstellung der Förderung auf Volldarlehen mit der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Obwohl die Jahre 1984 bis 1990 wirtschaftlich prosperierende Jahre waren, hat die staatliche Politik es trotz der hohen Einnahmen versäumt, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Ohnehin konnte bei der Einführung des Volldarlehens von einer Haushaltsentlastung keine Rede sein, denn die ersten Rückflüsse waren frühestens nach sechs Jahren zu erwarten.
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 +Vielmehr begann diese Bundesregierung 1982 auf breiter Linie ihre Politik der Umverteilung gesellschaftlichen Vermögens (Stichwort: 'Zwei-Drittel-Gesellschaft'). Das Prinzip der Sozialisierung von Kosten bei gleichzeitiger Privatisierung von Erträgen führt(e) zur Benachteiligung von vielen und Begünstigung von wenigen.
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 +Für den Bildungsbereich bedeutete diese Politik konkret, dass gerade diejenigen durch das BAföG beschwert wurden, für die das BAföG ursprünglich als Ausgleich wirken sollte. Die Volldarlehensregelung wirkt(e) zudem wie eine Sozialstatus-Fixierung: Die ungleichen Ausgangsvoraussetzungen bei Aufnahme des Studiums entsprechen der ungleichen Verschuldung am Ende des Studiums.
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 +BAföG-EmpfängerInnen, die Volldarlehen erhielten, sollen die Lasten einer verfehlten Sozial- und Bildungspolitik tragen, und das ungleich härter als andere SozialleistungsempfängerInnen.
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 +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.04.2004//</fs>
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