1983_-_1990
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+ | ===== 1.2 Volldarlehen 1983 - 1990 ===== | ||
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+ | Bereits das vor 1983 aus haushaltspolitischen Erwägungen eingeführte Grunddarlehen bezeichnete einen ersten Schritt weg vom ursprünglichen Ziel der Chancengleichheit durch das BAföG und war rechtlich nicht ganz unbedenklich: | ||
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+ | Dies änderte sich 1983 dramatisch mit der Umstellung des BAföG auf Volldarlehen: | ||
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+ | Offensichtlich ging es der CDUCSUFDP-Regierung unter Helmut Kohl bei der Umstellung des BAföG auf Volldarlehen darum, die Forderung nach ' | ||
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+ | Die damalige Bundesregierung begründete die Umstellung der Förderung auf Volldarlehen mit der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Obwohl die Jahre 1984 bis 1990 wirtschaftlich prosperierende Jahre waren, hat die staatliche Politik es trotz der hohen Einnahmen versäumt, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Ohnehin konnte bei der Einführung des Volldarlehens von einer Haushaltsentlastung keine Rede sein, denn die ersten Rückflüsse waren frühestens nach sechs Jahren zu erwarten. | ||
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+ | Vielmehr begann diese Bundesregierung 1982 auf breiter Linie ihre Politik der Umverteilung gesellschaftlichen Vermögens (Stichwort: ' | ||
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+ | Für den Bildungsbereich bedeutete diese Politik konkret, dass gerade diejenigen durch das BAföG beschwert wurden, für die das BAföG ursprünglich als Ausgleich wirken sollte. Die Volldarlehensregelung wirkt(e) zudem wie eine Sozialstatus-Fixierung: | ||
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+ | BAföG-EmpfängerInnen, | ||
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