BAföG-Schulden und Insolvenz


Frage an die BAFOEGINI: "Nach den Infos, die ich im Internet gelesen habe, macht es bezüglich BaföG-Schulden auch kaum Sinn, zu einer Schuldnerberatung zu gehen. Oder?"

Unsere Antwort, denn wir dürfen und wollen keine Rechtsberatung machen:

BaföG-Schulden werden im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz berücksichtigt, sind alleine jedoch kein Grund für eine Insolvenz, da dir bei niedrigem Einkommen ja die Möglichkeit der Freistellung offen steht.

Wir empfehlen zum Allgemeinverständnis (neben Wikipedia) den untenstehenden Artikel und ggf. den Kontakt zu einer Schuldnerberatung (Adressen über Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung).


Wikipedia definiert:

Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn deren Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Es ist zwischen den beiden Verfahren der

zu unterscheiden. In der Regel schließt sich dem Regel- oder Kleinverfahren noch ein sechsjähriges Verfahren zur

an. Durch die gerichtliche Restschuldbefreiung gehen die Forderungen der Gläubiger, die nach Abschluss des Insolvenzverfahrens insoweit fortbestehen, als sie durch die Ausschüttung in Höhe der Insolvenzquote nicht befriedigt wurden, unter. Die Restschuldbefreiung schützt damit vor dem lebenslangen "Schuldenturm".


Artikel: Schuldenfrei durch Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz

Quelle am 01.02.2009

von Dietrich von Hase (24.08.2005 bei akademie.de)

Viele Überschuldete kennen die Möglichkeiten gar nicht, die ihnen die Verbraucherinsolvenz bietet, um sich von ihrer Schuldenkrise baldmöglichst zu verabschieden. Noch weniger bekannt sind die Chancen, die ein vorher versuchter Gläubigervergleich bietet. Um zu veranschaulichen, wie solche Lösungen funktionieren, stellen wir Ihnen fünf typische Fallbeispiele aus der Praxis vor.

Informationsmangel verhindert den Ausweg aus der Schuldenkrise

Über drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Ohne Verbraucherinsolvenz verjähren Forderungstitel erst nach 30 Jahren! Hingegen ermöglicht die Verbraucherinsolvenz den Betroffenen eine Schuldenbefreiung bereits nach sechs Jahren. Der zusätzliche Vorteil: Gleich nach Eröffnung der Insolvenz ist Schluss mit weiteren Lohn-, Sach- oder Kontopfändungen oder der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen.

Warum stellen dann trotzdem pro Jahr nur etwa 2 % der Betroffenen einen Antrag auf ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren? Warum lassen sich so viele weiter pfänden, eidesstattliche Versicherungen abnehmen und zahlen weiter ohne Ende Schulden plus weiter angehäufte Zinsen und Zinseszinsen ab? Häufig ist fehlende Information der Grund, denn die Insolvenzordnung verstehen meist nur die Rechtsexperten.

Fallbeispiele erfolgreicher Schuldenregulierung

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Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.02.2009

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