3.1 Rückzahlungsbeginn

Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt per Gesetz fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnittes - also auch unabhängig davon, ob du bereits einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid erhalten hast oder nicht (etwa weil dem BVA deine aktuelle Anschrift nicht bekannt ist)!

Ein gravierender Mangel des BAföG seit Umstellung auf Volldarlehen ist, dass der rückzahlungsfreie Zeitraum nicht mehr mit dem Ende des Studiums beginnt, sondern mit dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer bezieht sich jedoch auf eine Regelstudienzeit, die von den meisten Studierenden nicht eingehalten werden kann: So reicht die Studienzeit in der Regel weit in den rückzahlungsfreien Zeitraum von fünf Jahren hinein, der Rückzahlungsbeginn liegt so kurz nach oder gar kurz vor dem Ende des Studiums.

Die Problematik dieser Regelung ist seit vielen Jahren bekannt, trotzdem wurde durch die 18. BAföG-Novelle ab Oktober 1996 die Förderungshöchstdauer bundeseinheitlich reduziert, ohne im Gegenzug bessere Studienbedingungen zu schaffen.

Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.01.2004

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