1982 beschloss die Regierung Kohl neben anderen unsozialen BAföG-Einschnitten die Volldarlehensregelung: StudentInnen der Jahre 1983 bis 1990 bekamen ihr BAföG als Volldarlehen, während StudentInnen seit Herbst 1990 (innerhalb der Förderungshöchstdauer) nur die Hälfte ihres BAföG zurückzahlen müssen und diejenigen vor dem Herbst 1983 fast den gesamten Betrag bezuschusst erhielten.
Bei durchschnittlich 10 Semestern Studienzeit bedeutete dies bis zu 70.000 DM BAföG-Schulden für mit Höchstsatz geförderte StudentInnen, von denen vielen erst mit dem Eintreffen ihres Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides ins Bewusstsein geriet, dass sie jahrelang ihr BAföG tatsächlich als Volldarlehen erhalten haben.
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.070 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt.
Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR.
Wir von der BAFOEGINI Berlin versuchen seit Februar 1992 auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Wir bieten Informationen für Betroffene und möchten für Öffentlichkeit und Organisation unseres Protestes sorgen.
Dies geschah zunächst durch die Unterstützung des politischen und juristischen Widerstandes gegen alle unsozialen BAföG-Novellierungen seit Herbst 1983.
Darüber hinaus geht es uns um einen anhaltenden und wirksamen Protest gegen unsoziale Rückzahlungsbedingungen, die den Betroffenen kaum mehr die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards ermöglichen.
Mit dieser Website wollen wir dich in die Lage versetzen, deinen Ärger über die Volldarlehensregelung zu äußern und eigene Rechtsansprüche gegenüber den entsprechenden Institutionen anzumelden.
Im Inhaltsverzeichnis (linke Seite) sind die unterschiedlichen Themenschwerpunkte angegeben, die sich bei unserer bisherigen Arbeit als wichtig herausgestellt haben.
Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen zum Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid sowie die Informationen zu den Rückzahlungsbedingungen gelten auch für BAföG-EmpfängerInnen seit Herbst 1990, die ihr BAföG zu 50% als Darlehen gewährt bekommen haben.
Wir hoffen, dir damit einen Leitfaden in die Hand zu geben, der dir bei den vielen auftauchenden Fragen und Problemen weiterhilft.
Unsere ausführliche Informationsbroschüre haben wir seit 2008 online aktualisiert und 2010 in diese Website integriert.
Die Broschüre von 2002 ist im Download-Bereich zu finden. Für alle InteressentInnen, die die Papierform bevorzugen, haben wir einige Restexemplare abzugeben.
Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.11.2010© www.bafoegini.de